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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag

I. Geltungsbereich 

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von 
Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen 
und Lieferungen des Hotels.
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu 
anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung 
des Hotels, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht 
Verbraucher ist.
  3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich 
schriftlich vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss, -partner, Verjährung

  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. 
Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
  2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, 
haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle 
Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende 
Erklärung des Dritten vorliegt.
  3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn 
der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche 
verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen 
gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen 
Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten 
Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch 
genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu 
zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels 
an Dritte.
  3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet 
der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate 
und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so 
kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% 
anheben.
  4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen 
der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer 
der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
  5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der 
Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit 
fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist 
das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 
8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 
5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren 
Schadens vorbehalten.
  6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der 
rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder 
Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine 
können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
  7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber 
einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

IV. Rücktritt des Kunden (i. e. Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme 
der Leistungen des Hotels

  1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der 
schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus 
dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch 
nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme 
auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein 
Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder 
vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
  2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom 
Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, 
ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht 
des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum 
Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des 
Kunden gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.
  3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen 
aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
  4. Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug 
für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 
mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne 
Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. 
Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht 
in der geforderten Höhe entstanden ist.

V. Rücktritt des Hotels

  1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist 
schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom 
Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten 
Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt 
nicht verzichtet.
  2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 6 verlangte Vorauszahlung auch 
nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so 
ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich 
zurückzutreten, beispielsweise falls
    – höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des 
Vertrages unmöglich machen;
    –Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der 
Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
    – das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der 
Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des 
Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich 
des Hotels zuzurechnen ist;
    – ein Verstoß gegen oben Klausel I Nr. 2 vorliegt
  4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur 
Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12.00 Uhr geräumt 
zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung 
des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des 
vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche 
Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, 
dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt 
entstanden ist.

VII. Haftung des Hotels 

  1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen 
aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. 
Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder 
der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, 
die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen 
und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen 
Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines 
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an 
den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche 
Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm 
Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering 
zu halten.
  2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, 
das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens 
€ 3.500, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu € 800. Geld, Wertpapiere 
und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € (Versicherungssumme 
des Hotels einsetzen) im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, 
von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, 
wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung 
unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB). Für eine weitergehende 
Haftung des Hotels gelten vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 entsprechend.
  3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch 
gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. 
Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter 
oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz 
oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
  4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. 
Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. 
Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt 
die Nachsendung derselben. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.

VIII. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen 
für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen 
oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im 
kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung 
des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, 
gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
  4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist 
ausgeschlossen.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme 
unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der 
übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Hermelestraße 19
87719 Mindelheim

Rezeption
+49 (0) 8261-7595823

Restaurant
+49 (0) 8261-7595820

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